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                                                                                     AGB

                                                 AllgemeineVerkaufs-, Zahlungs- u. Lieferbedingungen

1. Vertragsabschluss:

Es gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Bedingungen. Abweichungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam. Anders lautende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

2. Angebot:

Unsere Angebote sind freibleibend, Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Angaben über Maße und Gewichte, Leistungen und Abbildungen sind unverbindlich.

3. Lieferung:

Lieferfristen und Liefertermine gelten vom Tag der Auftragsklarheit an. Liefertermine können nur annähernd genannt werden. Werden Liefertermine Oberschritten, kann der Käufer keine Rechte daraus gegen uns herleiten. In Fallen von Streik, Aussperrung Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen oder Nachlieferung verlangen kann. Zur Teillieferung auf den Gesamtauftrag sind wir berechtigt, Teillieferungen werden nach Versand abgerechnet.

4. Preise:

Die Preise verstehen sich per Stück ohne Mehrwertsteuer. Alle Preise sind freibleibend und gelten ab Lieferwerk ausschl. Verpackung. Bei allen Auftragen zur geschlossenen Auslieferung im Nettowarenwert über € 500,– im Inland frei Haus ausschl. Verpackung. Die Verpackung ist handelsüblich zu Selbstkosten und wird nicht zurückgenommen.

5. Versand:

Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk und, sofern wir zur Montage oder Einbau verpflichtet sind mit Abnahme des Werkes auf den Besteller über. Verzögert sich die Versendung der Ware oder die Durchführung der Montage bzw. der Einbau aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Leistungsbereitschaft auf den Besteller/Auftraggeber über.

6. Zahlung:

Zahlung hat innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zu erfolgen; Reparaturrechnungen sind sofort in bar ohne Abzug fällig. Bankfähige Wechsel werden – nach Vereinbarung – nur zahlungshalber angenommen und stellen keine Erfüllung der Zahlungspflicht des Käufers dar. Die hierdurch anfallenden Kosten und Spesen tragt der Besteller. Eine Verpflichtung für rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung wird nicht übernommen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aus irgendwelchen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank vor.

7. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns an sämtlichen gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche, auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Der Käufer ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes, die Ware zu bearbeiten, zu verbinden und zu veräußern, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und unter Ausschluss anderer Verfügungen über die Vorbehaltsware.
Durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird vielmehr durch den Käufer für uns vorgenommen, und zwar ohne Kosten. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. lm Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir- und zwar auch in den Fallen des § 947 Abs. 2 BGB – Miteigentum gem. § 947 BGB. Der Käufer wird die Sachen, an denen wir nach den vorstehenden Bestimmungen Eigentum oder Miteigentum erwerben sollen, für uns unentgeltlich verwahren. Im übrigen tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Wiederverkauf der Vorbehaltsware gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet wurde. lm letzteren Falle ist die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Verarbeitung erfolgt.
Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Forderungen und die Drittschuldner zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur so lange berechtigt, als wir ihm keine andere Anweisung geben. Weiterhin ist der Käufer verpflichtet, uns von Pfändungen der Waren und der abgetretenen Forderung durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Waren erheben, uns unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 25 % übersteigt, werden wir vollbezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben. Im übrigen gehen mit der vollen Bezahlung all unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung neben dem Eigentum an der Vorbehaltsware auch die abgetretenen Forderungen wieder auf den Käufer über.

8. Bemängelung:

Bemängelung und Reklamation der Liefermenge und der Ausführung müssen sofort nach Wareneingang, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Sendung erfolgen. Für Mängel der gelieferten Artikel haften wir sechs Monate vom Liefertage (Ziffer 3) an gerechnet, ausgenommen sind Verschleißteile (Dichtungselemente u. dergl.) Der Garantiefall tritt nur dann ein, wenn das gelieferte Material für erkennbare Mangel jedoch nur unter den Voraussetzungen des Abs.1 unter den dem Auftrag zugrundeliegenden Betriebsbedingungen      beansprucht wurde;    dagegen entfällt  der Gewahrleistungsanspruch bei eigenmächtiger Reparatur oder Reparatur durch Dritte, unsachgemäßer Benutzung, Montage usw. Wir haften im Rahmen unserer Gewährleistungspflicht wie folgt:
Falls Beanstandungen nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler beruhen, leisten wir nach unserem Ermessen bei Rückgabe der defekten Teile kostenlosen Ersatz in den gleichen Dimensionen und Abmessungen ab Werk. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie Personenschaden, Schadenersatz auf  Betriebsunterbrechung, Arbeitslöhnen, Transportkosten usw. lehnen wir ausdrücklich ab. Ferner solange er seine Verpflichtungen aus dem Liefervertrag nicht erfüllt, insbesondere sich mit Zahlungen ganz oder teilweise im Rückstand befindet. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Der Nachweis über einen Gewährleistungsanspruch wird ausschließlich durch unsere Werksbefunde oder durch die Feststellung unserer Fachleute, evtl. am Einbauort, geführt. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens innerhalb eines Jahres nach Lieferung, soweit nicht vom Gesetzgeber kürzere Verjährungsfristen festgesetzt sind.

9. Rücksendungen:

Nehmen wir Ware, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben zurück, haben wir Anspruch auf Entschädigung. Ausgenommen von einer Rücknahme bleibt nicht unmittelbare weiter verkäufliche sowie auftragsbezogene Gefertigte Ware. Rücksendungen sind nur nach vorheriger Absprache zulässig. Gutschrift aus Rücksendung erfolgt erst nach Eingang der Ware unter Abzug des uns entstandenen Aufwandes einschl. Frachtauslagen.

10. Unvorhergesehenes:

Unvorhergesehene Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt der Leistung wesentlich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken oder falls sich nachträglich die Undurchführbarkeit des Auftrages herausstellt, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

11. Weitere Bestimmungen:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt.
Bei Lieferung ab Werk gilt als Erfüllungsort für Lieferung der Ort des Herstellungswerkes bzw. Versandbahnhofs als vereinbart.
Gerichtsstand ist für beide Teile ausschließlich das Amtsgericht Tostedt und Landgericht Lüneburg.
Der Vertrag untersteht deutschem Recht.

12. Geschäftsbedingungen: Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen abweichenden Bedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Käufers, insbesondere auf Bestellungen, abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

Auf wunsch. komplettieren und modifizieren wir unsere Armaturen. mit elektrischen, pneumatischen oder

hydraulischen Antrieben auf die dazu passende Armatur.

   Antrieb:   1                       2                      3                     4                     5                           6                           7                            8

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